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   VG Potsdam, 12.06.2001 - 3 K 2522/96   

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https://dejure.org/2001,28484
VG Potsdam, 12.06.2001 - 3 K 2522/96 (https://dejure.org/2001,28484)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12.06.2001 - 3 K 2522/96 (https://dejure.org/2001,28484)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 3 K 2522/96 (https://dejure.org/2001,28484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Landkreises gegen das Land Brandenburg auf Kostenübernahme; Übertragung der Aufgaben der unteren Wasserbehörden im Jahr 1995; Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung; Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VG Potsdam, 12.06.2001 - 3 K 2522/96
    § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO greift nämlich nur dann ein, wenn ohne die Feststellungsklage die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden (BVerwGE 40, 323, 328).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.1998 - VerfGH 16/96

    Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindefinanzierungsgesetze 1996 und 1997 erfolglos

    Auszug aus VG Potsdam, 12.06.2001 - 3 K 2522/96
    Da die Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen ohne eine Regelung über die Deckung der zusätzlichen Kosten zu Lasten der Erfüllung von (freiwilligen) Selbstverwaltungsaufgaben gehen kann, weil sie die finanziellen Mittel für diese mindert, kann sich in Folge der Aufgabenübertragung eine Aushöhlung der finanziellen Basis der Selbstverwaltung ergeben (vgl. NWVerfGH, NVwZ-RR 1999, 81, 83 f.).
  • VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 47/96

    Überprüfung der Kostenerstattungsregelung des GemFinG BB 1996 im Zusammenhang mit

    Auszug aus VG Potsdam, 12.06.2001 - 3 K 2522/96
    Art. 97 Abs. 3 BbgVerf a.F. verpflichtet deshalb das Land einerseits zu prüfen, in welchem Umfang den Landkreisen aus Anlass der Aufgabenübertragung Kosten zu erstatten sind, und andererseits dazu, eine Ausgleichsregelung zu treffen (VerfGBbg, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 47/96-, z.T. LKV 1998, 195; UA S. 20, 24).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den

    Auszug aus VG Potsdam, 12.06.2001 - 3 K 2522/96
    Der Kläger besitzt auch ein Feststellungsinteresse, da er geltend macht, in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO; hierzu BVerwG, NVwZ 1985, 112) und im Ergebnis einen geldwerten Erstattungsanspruch gegenüber dem Beklagten zu besitzen, den dieser bestreitet.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96

    Voraussetzungen für die Übertragung staatlicher Aufgaben und Pflichtaufgaben zur

    Auszug aus VG Potsdam, 12.06.2001 - 3 K 2522/96
    Die Kostenerstattungsregelung muss für die Landkreise erkennbar und nachprüfbar sein; den Landkreisen müssen Berechnungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden (vgl. SachsAnhVerfG, NVwZ-RR 1999, 96, 98).
  • FG Hamburg, 31.05.1999 - V 47/96

    Überprüfung der Bewertung einer für nicht bestanden erklärten

    Auszug aus VG Potsdam, 12.06.2001 - 3 K 2522/96
    Art. 97 Abs. 3 BbgVerf a.F. verpflichtet deshalb das Land einerseits zu prüfen, in welchem Umfang den Landkreisen aus Anlass der Aufgabenübertragung Kosten zu erstatten sind, und andererseits dazu, eine Ausgleichsregelung zu treffen (VerfGBbg, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 47/96-, z.T. LKV 1998, 195; UA S. 20, 24).
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